Eigentlich würden wir uns am liebsten einfach die Hand geben und  damit unsere Zusammenarbeit besiegeln. Das geht natürlich nicht, das wissen wir auch. Trotzdem versuchen wir unsere (Arbeits-) Verträge so einfach, nachvollziehbar und transparent zu gestalten, wie es die Rechtslage eben zulässt. 

Generell ist zu sagen: 
Uns ist wichtig eine gewisse Einfachheit walten zu lassen. Hierzu gehört gute Leserlichkeit, Kürze und lediglich grundsätzliche Informationen zu unserer Zusammenarbeit ohne jegliche Verklausulierung. Dabei haben wir versucht Ausgewogenheit herzustellen, um eine faire Basis für beide Vertragsparteien zu schaffen. Hierzu gehört auch, dass unsere Arbeitsverträge meist unbefristet ausgestellt werden. Wir haben alle die gleichen Arbeitsverträge ohne individuelle Sonderlocken.

Auf dieser Seite wollen wir versuchen euch zu erklären, was hinter den Paragraphen steckt und was wir damit regeln möchten. Bei Fragen hierzu kannst du dich gerne jederzeit an personal@seibert-media.net wenden. 



§1 Jobbezeichnung

Hier beschreiben wir in welcher Rolle und in welchem Bereich/Team du bei uns starten würdest.
Dabei ist die Tätigkeitsbeschreibung meist sehr allgemein gehalten.

§2 Beginn, Probezeit und Ende des Arbeitsverhältnisses

In der Regel vergeben wir unbefristete Verträge.
Falls wir ihn doch mal befristen, dann hat das gute Gründe, z.B. auch weil Quereinsteigern eine Chance geben wollen sich in unsere Branche und Arbeitsumgebung einzuarbeiten oder weil es einen Sachgrund für die Befristung gibt (z.B. Elternzeitvertretung)

Weitere Infos zum Onboardingprozess und zu unseren Feedbackgesprächen in der Probezeit findest du hier.

Unsere Kündigungsfristen sind für beide Seiten moderat und bieten eine ausgewogene Dauer.

§3 Vergütung, Arbeitszeit, Mehrarbeit und freiwillige Leistungen

Die Lohnzahlung findet immer und pünktlich zum Ende des jeweiligen Monats statt.

Dabei vergüten wir zum einen das vertraglich festgelegte Grundgehalt (in der Regel eine 40-Stunden Woche). Wann und wo du die Stunden erbringst, bleibt letztendlich dir und deinem Team überlassen. Ein klassisches 9 -5-Arbeitsmodell gibt es bei uns eher selten. Gebucht werden die Stunden in einem Zeiterfassungs-Tool, in das du deine Arbeitszeit selber einträgst. Dabei ist alles, was mit deiner Tätigkeit bei uns zu tun hat, für uns Arbeitszeit.

Darüber hinaus vergüten wir ab der 1. Stunde Mehrarbeit Überstunden.
Dabei kannst du jeden Monat ganz frei entscheiden ob du dir deine Überstunden auszahlen lassen willst, sie auf deinem Gleitzeitkonto stehen lassen möchtest oder ob du die Stunden als Freizeit-Ausgleich nimmst.
Ob du überhaupt Überstunden machen möchtest, bleibt ganz dir überlassen. Nur mehr als 50 Überstunden pro Monat sollten nicht werden.

Wenn es dem Unternehmen gut geht, soll jeder etwas davon haben. Daher zahlen wir in guten Jahren eine Gewinnausschüttung aus Auch Sonderzahlungen wie Erholungsbeihilfe oder aktuell die Corona-Sonderzahlung gibt es bei uns. Nur einen dauerhaften Rechtsanspruch darauf können wir dir nicht geben.

§ 4 Erholungsurlaub und Verfall


Alle haben den gleichen Anspruch: 27 +1 (Sonderurlaubstag für Weihnachten und
Silvester)
Mehrurlaub wird möglich durch Überstundenabbau




§5 Arbeitsverhinderung und Entgeltfortzahlung

Du kannst dich per Mail krankmelden.
Ist dein Kind krank, so gewähren wir dir bis zu 3 Tagen im Jahr Kindkrank.

§ 6 Geheimhaltung, Datenschutz, Verschwiegenheit

§7 Exklusive Nutzungs- und Verwertungsrechte

Im Paragraph 7 regeln wir die Rechte und Pflichten, die durch die Tätigkeit unserer Mitarbeiter:innen in Bezug erstellte geistige Werke entstehen. Am einfachsten erklären kann man das sicherlich mit einem Beispiel: wenn jemand einen Künstler beauftragt für den Auftraggeber ein Bild zu malen, dann kann dieser mit dem fertigen Bild machen, was er möchte. Er kann es behalten, kann es weiterverkaufen oder verschenken. 

§8 Nebentätigkeit, private E-Mails, Webnutzung, Produktivität

Nebenberufliche Entfaltung soll möglich sein. Nichtsdestotrotz solltest du deine Nebentätigkeit anzeigen und uns so darüber informieren. Steht deine Nebentätigkeit in Verbindung mit unserem Geschäftszweck, muss genauer hingeschaut werden.

Zeiterfassung und Auswertung:
Da wir als Dienstleistungsunternehmen für Kunden arbeiten, benötigen wir einen Nachweis auf Basis dessen wir eine Rechnung erstellen können.

§9 Schriftformerfordernis, Salavatorische Formel 


Blanko-Vertrag für Mitarbeiter*innen:

Blanko-Vertrag für Studis:


Blanko-Vertrag für Azubis:





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Diese Seite wurde zuletzt am 30.06.2023 geändert.