Hintergrund 

Die Einführung eines Intranets auf Basis von Linchpin setzt die Lizenzierung von Confluence und einer Reihe von Plugins voraus. Mit dem Kauf einer Software-Lizenz erwirbt der Käufer nicht nur die zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzungsrechte an der Software, sondern auch einen zwölfmonatigen Anspruch auf Updates und Support. 

 

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Nachfolgende Bestimmungen gelten zwischen der //SEIBERT/MEDIA GmbH, Kirchgasse 6, 65185 Wiesbaden (nachfolgend: //SEIBERT/MEDIA) und dem Erwerber der Software (nachfolgend: Käufer), unabhängig davon, ob es sich bei dem Käufer um eine natürliche oder juristische Person handelt. Die Bestimmungen treten in Kraft, sobald der Käufer die Software auf seinen Servern installiert. Der Käufer erkennt durch das Herunterladen (Download), Installieren oder durch eine sonstige Nutzung der Software die Geltung nachfolgender Bestimmung als bindend an.

(2) Die Software ist urheberrechtsgeschützt (§§ 69a ff. UrhG). Das Urheberrecht hinsichtlich der erworbenen Software ist ebenfalls Gegenstand dieses Vertrages.

(3) Widersprechende, abweichende oder ergänzende Bestimmungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn //SEIBERT/MEDIA stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

§ 2 Hauptleistungspflichten

(1) Dem Käufer wird die Software als ausführbare Datei zum Download bereitgestellt, die übliche Bereitstellungsart ist der "Atlassian Marketplace" (https://marketplace.atlassian.com/). Ein Anspruch auf Übertragung des Quellcodes besteht nicht.

(2) Der Lizenzschlüssel wird dem Käufer durch //SEIBERT/MEDIA oder durch sonstige zur Übertragung des Lizenzschlüssels autorisierte Dritte zur Verfügung gestellt.

(3) Eine Pflicht zur Schulung des Käufers und seiner Mitarbeiter besteht nicht.

(4) Der Käufer ist zur Zahlung des jeweils aktuellen Lizenzpreises verpflichtet.

§ 3 Softwarepflege

In den ersten 12 Monaten ab der Bereitstellung des Lizenzschlüssels erhält der Käufer für die Software kostenfrei Softwarepflege. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem //SEIBERT/MEDIA Softwarepflegevertrag für Atlassian-Plugins.

§ 4 Vervielfältigungsrechte und Zugriffsschutz

(1) Der Käufer darf die Software vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die vertraglich vereinbarte Benutzung der Software notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählt insbesondere der Einsatz auf Entwicklungs- und Testsystemen innerhalb desselben IP-Kreises (Netzwerk); zu diesem Zweck können beliebig viele Entwickler-Schlüssel (Developer-Lizenzen) generiert werden, soweit die jeweils gebuchte Nutzerzahl für die jeweils erworbene Software nicht erhöht wird. Des Weiteren zählt die Installation der Software nach dem Herunterladen (Download) der Software auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden der Software in den Arbeitsspeicher zu den notwendigen Vervielfältigungen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Der bereitgestellte Lizenzschlüssel ist an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Die Mitarbeiter des Käufers sind auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie des Urheberrechts hinzuweisen (Obhutspflicht).

§ 5 Mehrfachnutzungen und Netzwerkeinsatz

(1) Der Käufer darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Wechselt der Käufer jedoch die Hardware, muss er die Software aus der bisher verwendeten Hardware löschen.

(2) Es ist unzulässig, die Software mehr Nutzern bereitzustellen, als vertraglich vereinbart. Sollte die Nutzerzahl über die vereinbarte Nutzerzahl hinauswachsen, ist eine höhere Nutzerzahl-Kategorie durch Zahlung des Differenzbetrags zu den dann gültigen Preisen für die Erhöhung der Nutzerzahl-Kategorie zu erwerben.

(3) Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig.

§ 6 Rekompilierung und Programmänderungen

(1) Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Rekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) einschließlich einer Programmänderung sind für den eigenen Gebrauch zulässig, insbesondere zum Zwecke der Fehlerbeseitigung. Zum eigenen Gebrauch im Sinne dieser Regelung zählt der beruflichen oder erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienende Gebrauch, sofern er sich auf die eigene Verwendung durch den Käufer oder seiner Mitarbeiter beschränkt und nicht nach außen hin in irgendeiner Art und Weise gewerblich verwertet werden soll.

(2) Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzroutinen ist nur zulässig, sofern durch diesen Schutzmechanismus die störungsfreie Programmnutzung insbesondere im Hinblick auf die Nutzung durch die gebuchte Nutzerzahl beeinträchtigt oder verhindert wurde. Für die Beeinträchtigung oder Verhinderung störungsfreier Benutzbarkeit durch den Schutzmechanismus trägt der Käufer die Beweislast.

(3) Urhebervermerke sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.

§ 7 Weiterveräußerung und Weitervermietung

(1) Der Käufer darf die von ihm erworbene Software und das sonstige Begleitmaterial auf Dauer an Dritte veräußern oder verschenken, vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden.

(2) Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des alten Käufers zur Programmnutzung.

(3) Er ist verpflichtet, //SEIBERT/MEDIA den Namen und die vollständige Anschrift des neuen Käufers schriftlich mitzuteilen.

(4) Der Käufer wird dafür sorgen, dass die Produkte, deren Vervielfältigungen und sonstige im Rahmen des Vertrages bereitgestellten Gegenstände und Mittel nicht an Dritte vermietet werden.

(5) Der Käufer darf die Software oder den Lizenzschlüssel Dritten nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde die Vertragsbedingungen verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen und manipulative Änderungen der Software ermöglichen. Dies gilt auch im Hinblick auf die Mitarbeiter des Käufers.

§ 8 Verbot von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

(1) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von //SEIBERT/MEDIA anerkannt ist.

(2) Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sie auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

§ 9 Mängelhaftung

(1) Mängel der vertragsgegenständlichen Software im Sinne der §§ 434, 435 BGB werden von //SEIBERT/MEDIA innerhalb der Gewährleistungsfrist nach entsprechender Mitteilung durch den Käufer unentgeltlich behoben. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung der Software. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche von Verbrauchern sowie Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch //SEIBERT/MEDIA. Die Behebung der Mängel geschieht nach Wahl von //SEIBERT/MEDIA durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Meldung der Mängel muss eine nach Kräften zu detaillierende Beschreibung der Mängel beinhalten.

(2) Kann der Mangel nicht innerhalb einer angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn //SEIBERT/MEDIA mindestens zwei Gelegenheiten zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurden, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von //SEIBERT/MEDIA verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.

(3) Soweit in §§ 9 und 11 nichts anderes bestimmt ist, haftet //SEIBERT/MEDIA nicht für Schäden, die nicht durch die gelieferte Software selbst entstanden sind; insbesondere übernimmt //SEIBERT/MEDIA keine Haftung für Datenverlust oder sonstige Folgeschäden.

§ 10 Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Der Käufer, sofern es sich nicht um einen Verbraucher handelt, wird die gelieferte Software innerhalb von acht Werktagen nach Lieferung untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen //SEIBERT/MEDIA innerhalb weiterer drei Werktage in Textform an help@seibert-media.net gemeldet werden. Die Mängelrüge muss eine nach Kräften zu detaillierende Beschreibung der Mängel beinhalten.

(2) Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung noch nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von drei Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der dargelegten Rügeanforderungen gerügt werden.

(3) Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

§ 11 Haftung

(1) Für Schäden wegen Rechtsmängeln, insbesondere wegen Verletzungen von Urheberrechten Dritter haftet //SEIBERT/MEDIA unbeschränkt während der Verjährungsfrist von § 9 Abs. 1.

(2) //SEIBERT/MEDIA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von //SEIBERT/MEDIA, einschließlich seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Das Gleiche gilt, wenn ein Körper- oder Gesundheitsschaden oder der Tod des Käufers auf Umständen beruht, die //SEIBERT/MEDIA zu vertreten hat.

(3) Unberührt bleibt die Haftung von //SEIBERT/MEDIA nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes für die Produkte von //SEIBERT/MEDIA. Dies gilt nicht für die Softwareprodukte von Atlassian und von dritten Herstellern, die dem Käufer ebenfalls überlassen werden.

(4) Soweit //SEIBERT/MEDIA eine wesentliche Pflicht schuldhaft verletzt, sind wir dem Käufer gegenüber zum Ersatz des typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schadens verpflichtet. Eine solche wesentliche Pflicht liegt immer dann vor, wenn es sich um eine Pflicht handelt, auf deren ordnungsgemäßer Erfüllung der Käufer vertrauen konnte und auch redlicherweise vertrauen durfte.

(5) Bei der fahrlässigen Verletzung von sonstigen nicht wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung von //SEIBERT/MEDIA ausgeschlossen; es gilt § 9 Abs. 3.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

//SEIBERT/MEDIA behält sich das Eigentum an der dem Käufer gelieferten Software bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis vor, bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung.

§ 13 Schriftform

Sämtliche Vereinbarungen sind in diesem Vertrag enthalten.

§ 14 Gerichtsstand

(1) Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Wiesbaden, sofern

a. der Käufer Kaufmann ist oder
b. der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat oder
c. der Käufer juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

(2) //SEIBERT/MEDIA ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.

§ 15 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsvorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen in ihrer rechtlichen Wirksamkeit nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung muss für diesen Fall mit anfänglicher Wirkung eine solche treten, die dem beabsichtigten Sinn und Zweck aller Parteien entspricht und ihrem Inhalt nach durchführbar ist.

 

Softwareüberlassungsvertrag als PDF 

Sie benötigen unseren Softwareüberlassungsvertrag für Atlassian-Lizenzen als PDF-Dokument? Hier finden Sie eine Version, die Sie dafür verwenden können: Softwareüberlassungsvertrag als PDF

 

Linchpin

 

  • Keine Stichwörter

Dieser Inhalt wurde zuletzt am 11.07.2017 aktualisiert.

Der Inhalt auf dieser Seite ist schon seit einer Weile nicht mehr aktualisiert worden. Das muss kein Nachteil sein. Oft überdauern unsere Seiten Jahre, ohne wirklich unnütz zu werden. Einfach auf diesen Link klicken, wenn wir die Seite mal wieder aktualisieren sollten. Alte Inhalte können falsch, irreführend oder überholt sein. Bitte nutzen Sie das Formular oder den Live-Chat auf dieser Seite oder kontaktieren Sie uns via E-Mail unter content@seibert.group, wenn Sie Zweifel, Fragen, Anregungen oder Änderungswünsche haben.