Seit dem 01.07.2020 gelten bundesweit die (relativ spontan eingeführten) gesenkten Steuersätze von 5% und 16%. Mit deren Anwendung sind recht viele Fragen verbunden, die erst auf den zweiten Blick hin entstehen und deren Beantwortung nicht immer ganz einfach ist. Auch unsere Rechnungsstellung muss natürlich die aktuellen Vorgaben berücksichtigen, von daher möchten wir Sie gerne an dieser Stelle über die Anpassungen auf unserer Seite zu unseren Produkten und Leistungen informieren.

Dabei versuchen wir Ihnen die Problematik etwas näherzubringen und verständlicher zu machen, warum auf unseren Rechnungen dieser oder jener Umsatzsteuersatz steht.

Eins noch vorweg: Wenn wir hier von Umsatzsteuer sprechen ist selbstverständlich die im Volksmund eher gebräuchliche Mehrwertsteuer gemeint. Umsatzsteuer ist einfach der Fachbegriff, den wir hier auch benutzen möchten.

Grob kann in zwei verschiedene Geschäftsbereiche Unterschieden werden:
1. Der von uns für unsere Kunden erbrachte Handel mit Lizenzen.
2. Die von Seibert Media erbrachten Dienstleistungen.


Foto von Karolina Grabowska von Pexels

Lassen Sie uns beide Bereiche betrachten:



Dienstleistungen bei Seibert Media:

Bei von uns erbrachten Dienstleistungen wird immer der Steuersatz fällig, der Gültigkeit hat, wenn die beauftragte Leistung vollständig abgeschlossen ist.

Das bedeutet konkret:

Werden Leistungen im Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 abschließend erbracht, so ist der Umsatzsteuersatz von 16% anzuwenden. Hier ist auch unkritisch, wann die Rechnung von uns an Sie gestellt wird. Sollten wir diese erst im Januar 2021 erstellen und an Sie versenden, ist dennoch der Steuersatz von 16% gültig, da die Leistung im begünstigten Zeitraum vollständig erbracht wurde.

Betroffen hiervon sind Leistungen wie:

  • Z.B. in diesem Zeitraum durchgeführte Workshops, Seminare, Webinare, Schulungen und abgerufene Support- und Beratungsleistungen.
  • Z.B. unsere monatlichen Hosting- und Betriebsleistungen vom 01.07. bis zum 31.12.2020 (Ab dem 01.01.2021 gilt dann wieder der dort gültige Steuersatz.)


Alle Leistungen, die in 2020 begonnen haben aber erst 2021 abschließend beendet werden, sind der Besteuerung mit dem dann gültigen Umsatzsteuersatz zu unterwerfen. Stand jetzt wird dieser wieder 19% betragen.

Betroffen hiervon sind Leistungen wie:

  • Z.B. vereinbarte Festpreisprojekte mit fest definiertem Leistungsumfang, die erst 2021 enden.


Eine Ausnahme hierbei bilden selbstverständlich abgeschlossene, vertraglich vereinbarte Teilabschnitte, welche noch im Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 erbracht und abgeschlossen werden. Diese werden dann mit dem aktuell gültigen Steuersatz von 16% in Rechnung gestellt.

Handel bei Seibert Media:

So Sie Softwarelizenzen bei uns erwerben, ist die Sache im Vergleich zu den Dienstleistungen ungleich komplizierter.


  • Kauf von Neu-Lizenzen - Wenn Sie eine Softwarelizenz zum allerersten Mal bei uns erwerben, erhalten Sie von uns eine Rechnung, in der aktuell (Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020) 16% Umsatzsteuer ausgewiesen sind. Hier steht der Erwerb der Software im Vordergrund. Der Leistungszeitpunkt ist hier also der Zeitpunkt, an welchem Sie den Softwarekey von uns und somit die Verfügungsmacht erhalten.
  • Kauf von Upgrade-Lizenzen - Wenn Sie sich entschließen, bei einer bereits vorhandenen Lizenz die Userzahl zu erhöhen, behandeln wir dies wie einen Neuerwerb der Software. Der Leistungszeitpunkt liegt hier ebenfalls in dem Moment, in dem Sie über die Userzahl verfügen können - also mit Auslieferung des Lizenzkeys.
    Somit erhalten Sie auch hier im Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 eine Rechnung mit dem aktuell gültigen Umsatzsteuersatz von 16%.
  • Supportverlängerung - Wenn sie eine Verlängerungslizenz bei uns erwerben, um das Anrecht auf Support und Updates von Herstellerseite aufrechtzuerhalten, so haben diese einen Leistungszeitraum von 12 Monaten oder mehr. In diesem Fall gilt, wie bei Dienstleistungen auch, dass die Leistung erst am Ende des Supportzeitraums als vollständig erbracht gilt. Somit liegt (bei aktuellen Käufen) das Ende des Leistungszeitraums in 2021 und somit ist der dort gültige Umsatzsteuersatz anzuwenden. Nach aktuellem Wissensstand wird dieser wieder 19% betragen. Aus diesem Grund erhalten sie in diesen Fällen eine Rechnung von uns, auf welcher bereits wieder 19% Umsatzsteuer ausgewiesen sind.
  • Data Center-Lizenzen - hier handelt es sich eigentlich um eine klassische Miete für einen Zeitraum von 12 Monaten plus, da das Mietende in der Zukunft liegt, in welcher wieder der Umsatzsteuersatz von 19% Gültigkeit besitzt. Deshalb erhalten sie hier eine Rechnung, in welcher die 19% ausgewiesen sind.
  • Cloud-Lizenzen - Sollten Sie bei Cloud-Lizenzen ein sich monatlich erneuerbares Abonnement haben so ist die Leistung mit dem jeweils abgelaufenen Monat erbracht und es wird somit ( im Zeitraum 01.07.2020 - 31.12.2020) der Umsatzsteuersatz von 16% fällig. 
  • Cloud-Lizenzen - Sollten Sie hier eine Lizenz für 12 Monate plus erwerben ist der Leistungszeitraum bereits vordefiniert und endet frühestens 2021 wo, voraussichtlich wieder der Umsatzsteuersatz von 19% gelten wird, welcher bereits heute in unseren Rechnungen ausgewiesen ist.


Wie Sie sehen ist das ganze Thema nicht so einfach, wir hoffen jedoch, dass dieser kurze Überblick Ihnen ein besseres Verständnis Ihrer aktuellen Rechnung bietet.

Sollten dennoch Fragen offen sein kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen gerne, offene Fragen rund um unsere Rechnungen aus der Welt zu schaffen.


Wir weisen darauf hin, dass es sich hierbei um unser persönliches Verständnis der aktuellen Rechtslage handelt und dies keine Steuerberatung darstellt. Sollten Sie weitere Informationen zu diesem Thema benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.



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Dieser Inhalt wurde zuletzt am 26.07.2022 aktualisiert.

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