//SEIBERT/MEDIA strebt eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit seinen Kunden an. Wir verstehen uns als "embedded employee", der die Abläufe und Prozesse seiner Kunden versteht, selbständig denkt und den größtmöglichen Nutzen für den Kunden verfolgt. Dieses Selbstverständnis führt dazu, dass wir unsere Leistungen in der Regel nach tatsächlich entstandenem Aufwand abrechnen. Festpreisprojekte führen wir nur sehr selten durch; in den letzten Jahren haben wir uns fast vollständig davon verabschiedet.

Kunden, die eine Abnahme von größeren Leistungsmengen planen, können einen Rahmenvertrag mit //SEIBERT/MEDIA abschließen und erhalten dann einen Rabatt auf unsere regulären Stundensätze. Diesen Rabatt gibt es, weil wir durch die Abnahme größerer Leistungsmengen Planungssicherheit erhalten, für die wir uns bedanken wollen. Wir verstehen jedoch, dass Pläne sich schnell ändern können und verpflichten unsere Kunden deshalb mit dem Abschluss eines Rahmenvertrags nicht zur Abnahme von Leistungen. Wird eine geringere Leistungsmenge abgenommen, als rahmenvertraglich vereinbart, streichen wir einfach nur den Rabatt und fakturieren diesen nach.

Unsere Rahmenvertragsregelung findet sich unten. Wenn Sie einen Rahmenvertrag mit //SEIBERT/MEDIA abschließen möchten, kontaktieren Sie bitte Ihren Kundenbetreuer. Gerne können Sie das PDF des Rahmenvertrags auch ausdrucken, die Summe und Rabattstufe eintragen und das unterschriebene Rahmenvertragsdokument an Ihren Kundenbetreuer schicken.

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§1 Vertragsgegenstand und Leistungen

Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer hiermit den Auftrag, für ihn Leistungen in den folgenden Bereichen zu erbringen (bitte ankreuzen):

  • Allgemeine Beratung zu Online-Themen und spezielle Beratung zu Web-Anwendungen
  • Inhaltliche Konzeption und Gestaltung grafischer Benutzeroberflächen (GUI)
  • Technische Konzeption, Spezifikation und Umsetzung von Web-Projekten
  • Hosting und Betreuung von Web-Anwendungen sowie Systemadministration
  • Sonstige Leistungen nach gemeinsamer Abstimmung

§2 Vergütung

(1) Die Höhe der Vergütung, die der Auftragnehmer für seine Leistungen vom Auftraggeber erhält, ergibt sich aus der folgenden Tabelle:

JahresbudgetNachlass

Kat. A

Kat. BKat. CKat. DKat. EKat. F
weniger als 100.000 €0%140 €120 €100 €80 €60 €40 €
mehr als 100.000 €5%133 €114 €95 €76 €57 €38 €

(2) Der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer einen Rabatt in Höhe von 5% auf dessen reguläre Stundensätze. Der Rabatt wird gewährt, weil der Auftraggeber zusichert, innerhalb eines Kalenderjahres Dienstleistungen mit einem Rechnungsbetrag von mindestens 100.000,00 Euro abzunehmen.

(3) Es gibt keine Mindestabnahmemenge von Leistungen.

(4) Die Höhe der tatsächlich abgenommenen Leistungen wird nach Abschluss des Kalenderjahres einer Prüfung unterzogen. Liegt der tatsächliche Rechnungsbetrag unter den vereinbarten 100.000,00 EUR, wird der Rabatt mit sofortiger Wirkung annulliert. Zum Zeitpunkt der Prüfung bereits in Rechnung gestellte Leistungen bleiben davon unberührt und werden nicht neu fakturiert. Der Rabatt in Höhe von 5% wird erst dann wieder gewährt, wenn in einem Zeitraum von 12 Monaten Leistungen mit einem Rechnungsbetrag in Höhe von 100.000,00 EUR abgenommen wurden.

(5) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die innerhalb eines Kalendermonats erbrachten Leistungen idR bis zum 20. des Folgemonats in Rechnung. Die Vergütung ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

§3 Reisekosten

(1) Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt. Ebenso werden dem Auftragnehmer bei Benutzung der Bahn Fahrtkosten 2. Klasse, bei Benutzung eines Flugzeugs Flugkosten der Economy-Klasse und bei Benutzung des Pkw 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer ersetzt.

(2) Reisezeiten werden hälftig fakturiert.

§4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich. Auf betriebliche Erfordernisse des Auftraggebers nimmt der Auftragnehmer Rücksicht und verpflichtet sich, dem Auftraggeber im Bedarfsfall in dessen Haus zur Verfügung zu stehen.

§5 Berichterstattung

(1) Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber schriftlich Bericht über seine laufende Arbeit. Der Bericht besteht aus den Arbeitszeitbuchungen der Mitarbeiter des Auftragnehmers. Um die Arbeit angemessen zu dokumentieren, soll ein vollständiger deutscher Satz pro gebuchter Stunde jedes Mitarbeiters notiert werden.

(2) Die Berichterstattung erfolgt einmal pro Monat.

§6 Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

§7 Schweigepflicht, Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ihm anvertraute personenbezogene Daten nur im Rahmen seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Die Daten sind nach Beendigung des Vertrags unverzüglich zu löschen. Bei Einschaltung Dritter muss der Auftragnehmer dieselben Pflichten dem Unterauftragsnehmer entsprechend auferlegen.

§8 Vertragsdauer, Kündigung

(1) Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§9 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

§10 Sonstige Ansprüche

(1) Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

(2) Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

§11 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsabschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(3) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

(4) Gerichtsstand ist Wiesbaden.


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Video-Botschaft von unserem Geschäftsführer und unserem Prokuristen zum Thema

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Alternative: Kontingent-Angebote

Kontingent-Angebote erlauben Ihnen die Beauftragung von Dienstleistungen bei //SEIBERT/MEDIA ohne Abnahme-Verpflichtungen. Nur tatsächlich erbrachte Leistungen werden abgerechnet.

Rahmenvertrag & Rabatte

Dieser Inhalt wurde zuletzt am 14.07.2022 aktualisiert.

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