Die Widerstandsabfrage (Konsent-Entscheid)

Die Widerstandsabfrage ist ein einfach durchzuführendes Entscheidungsverfahren, das darauf abzielt, die für eine Gruppe tragfähigste Entscheidung herbeizuführen. Es handelt sich um ein Konsent-Verfahren; im Gegensatz zum Konsens (Entscheidung wird getroffen, wenn alle zustimmen) geht es darum, die Entscheidung zu treffen, gegen die es den geringsten Widerstand gibt.

Hohe Widerstände werden diskutiert und bestmöglich in Form von Ergänzungen oder Änderungen bestehender Vorschläge beziehungsweise durch neue, wiederum abzustimmende Vorschläge integriert.

Wir nutzen hierfür eine Skala von 1-5:

0 = kein Widerstand

1 = geringer Widerstand

2 = mittlerer Widerstand

3 = hoher Widerstand

4= sehr hoher Widerstand

5 = extremer Widerstand

Die Abfrage kann z.B auch durch Handzeichen erfolgen

Schritte zur Durchführung

1. Entscheidungsbedarf einbringen und vorstellen

Jemand (eine Person/eine Gruppe/eine Instanz) bringt eine Entscheidungsvorlage ein. Es ist äußerst hilfreich, wenn diese so klar formuliert ist, dass sie unmissverständlich, gut abgegrenzt und widerspruchsfrei ist. Es kann vorkommen, dass diese Klarheit fehlt; in dem Fall kann/muss die Entscheidungsvorlage zur weiteren Ausarbeitung zurückgegeben werden.

Es ist hilfreich, wenn die Vorlage schriftlich dokumentiert ist. Zudem kann es angebracht sein, die Einreicher*innen zu bitten, neben einer ggf. ausführlicheren Erklärung (worum geht es, warum soll die Entscheidung getroffen werden, was passiert, wenn wir die Entscheidung nicht treffen …) die eigentliche Entscheidung sauber auszuformulieren. Eine standardisierte Form könnte sein: “Wie hoch ist dein Widerstand dagegen, dass wir [Entscheidung]?”

2. Sachfragen

Es bietet sich an, Raum für Sachfragen zu geben. Das kann in Form eines Meetings oder asynchron geschehen. Es sollte klar sein, wer die Verantwortung trägt, die Sachfragen zu beantworten. Am Ende dieses Schrittes sollten keine inhaltlichen Unklarheiten mehr bestehen, damit die Beteiligten eine informierte und reflektierte Entscheidung treffen können.

3. Meinungsrunde (optional)

Es kann sinnvoll sein, zu dem Entscheidungsbedarf eine Meinungsrunde durchzuführen. Es bietet sich sehr an, das synchron bzw. in Dialogform durchzuführen. Dieser Schritt kann übersprungen werden bzw. im Rahmen des nächsten Schrittes stattfinden.

4. Weitere Entscheidungsvorschläge sammeln

Als Ergebnis der Meinungsrunde bzw. in diesem Schritt können Alternativ- bzw. Ergänzungsvorschläge gesammelt werden. So können Beteiligte eigene Vorschläge zur Abstimmung einbringen oder einen der vorhandenen Vorschläge aufnehmen und erweitern/abändern und als eigenen Vorschlag einbringen. Auch der IST-Zustand (Status quo ohne Änderung. “alles bleibt so, wie es ist”) kann an dieser Stelle aufgenommen werden.

5. Widerstandsabfrage

Sind alle Optionen gesammelt, gibt jede Person den eigenen Widerstand gegen jede Option an. Dabei muss die Widerstandsskala klar sein, z. B. 0 (kein Widerstand) bis 5 (extremer Widerstand). Es geht explizit nicht darum, die persönlich favorisierte Option mit dem geringsten Widerstand und alle anderen Optionen mit dem höchsten Widerstand zu versehen! Es ist wichtig, sich bei jeder Option isoliert und ohne Relation zu den anderen Optionen zu fragen: “Gesetzt den Fall, wir entscheiden uns für diese Option; wie hoch ist mein Widerstand dagegen?” Nur, wann das sauber und ehrlich durchgeführt wird, erhalten wir ein realistisches Bild über die Widerstände und in Folge die tragfähigste, weil mit dem niedrigsten Widerstand konfrontierte Entscheidung.

6. Dokumentation

Es muss mindestens dokumentiert werden, welche Entscheidung getroffen wurde. Je nach Kontext kann es angebracht sein, auch die Alternativ-Vorschläge sowie das Gesamt-Ergebnis bzw. das individuelle Abstimmverhalten transparent zu machen.



Rahmenbedingungen

Es muss klar sein:

  • wer die Entscheidung einbringt.

  • wer die Entscheidung trifft (wer ist stimmberechtigt; ggf. mit Erklärung, warum, z. B. Legitimation/Befugnis).

  • wer Sachfragen beantwortet.

  • ggf. wer den Entscheidungsprozess ownt/durchführt.

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Diese Seite wurde zuletzt am 16.04.2024 geändert.